AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse und Veranstaltungen (nachfolgend „Event“ genannt) des Bachata Festival Hamburg (nachfolgend „BFHH“ genannt).


2. Anmeldung


Die Teilnahme an dem Event kann erst erfolgen, nachdem eine vollständig ausgefüllte Anmeldung vorliegt. Die Anmeldung erfolgt durch den Erwerb eines Online-Tickets auf der Website des Ticketshops https://www.eventbrite.de/e/4th-bachata-festival-hamburg-2024-tickets-787788214757?aff=oddtdtcreator. Minderjährige Personen können nicht am Event teilnehmen. Der Pass für das Event wird nur nach Vorzeigen des Tickets und des gültigen Ausweises während der angegebenen Check-In Zeiten ausgehändigt. Der Pass muss während des gesamten Events vorgezeigt werden. Bei Verlust muss ein neuer Pass erworben werden.


3. Zahlungsbedingungen


Die Anmeldung zum Event ist verbindlich und verpflichtet zur Leistung der vollen Ticketgebühren. Die Ticketgebühren sind dem Ticketshop zu entnehmen und verstehen sich pro Person. 


Angebote und Rabattaktionen können nicht miteinander kombiniert werden, es sei denn das Gegenteil steht im Angebot. Das Nichterscheinen zum Event verpflichtet trotzdem zur Zahlung der vollen Ticketgebühren. Die Nichtinanspruchnahme der Aktivitäten des Events sowie der vorzeitige Abbruch durch die Teilnehmer entbinden nicht von der Zahlungspflicht der vollen Ticketgebühren.


4. Widerrufsrecht


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht, da es sich bei den von BFHH angebotenen Dienstleistungen um solche handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden.


5. Krankheitsfälle und sonstige Umstände


Krankheiten, Wohnungswechsel u.a. entbinden die Teilnehmer grundsätzlich nicht von den vertraglichen Verpflichtungen. In nachgewiesenen Ausnahmefällen, wie Dauererkrankung oder in sonstigen Härtefällen kann der Teilnehmer im Einvernehmen mit dem BFHH eine Ersatzperson anmelden und das Ticket gegen eine Servicegebühr von 15€ übertragen. Dies ist aus organisatorischen Gründen nur bis zu 72 Stunden vor dem Beginn des Events möglich. Ein Wegzug aus dem Gebiet des Events gehört grundsätzlich zur Sphäre des Kunden. In diesem Fall bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen und es können keine Ticketgebühren erstattet werden. Sollte das Event nicht stattfinden, erfolgt eine Benachrichtigung. Bereits gezahlte Ticketgebühren werden dann erstattet.


6. Pflichten der Teilnehmer


Im Falle eines grob ungebührlichen Verhaltens (wie z. B. Trunkenheit, Tätlichkeit, Beleidigung usw.) können die Teilnehmer ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung der Ticketgebühren vom weiteren Event ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich und wird hierfür insbesondere bei mutwilliger Zerstörung oder Sachbeschädigung von BFHH in Anspruch genommen werden. Die Teilnehmer stellen BFHH zudem von jeglichen anfallenden Kosten Dritter frei, die durch das Fehlverhalten der Teilnehmer verursacht werden. Beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten ist BFHH wegen der Infektionsgefahr unverzüglich zu benachrichtigen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Event und Schadensersatzansprüchen führen.


7. Rechte von BFHH


Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Aktivitäten des Events zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für ein ordentlich geleistetes Event gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder die Räumlichkeit gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Aktivitäten des Events seitens BFHH erfolgt. Soweit notwendig ist BFHH daher berechtigt, die Kurse örtlich oder zeitlich zu ändern und die Tanzlehrer zu ersetzen.


8. Haftung


Das Tanzen oder der Aufenthalt in den Räumen von BFHH oder in den für Veranstaltungen zusätzlich angemieteten Räumlichkeiten sowie die An- und Abreise geschehen auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von BFHH oder von deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung von BFHH auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Ferner haftet BFHH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet BFHH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Soweit die Haftung von BFHH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


9. Film- und Fotoaufnahmen


Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer unwiderruflich in die unentgeltliche Erstellung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bildnissen (wie z.B. Film- und Fotoaufnahmen) ein, die während der Kurse oder bei Auftritten und sonstigen Veranstaltungen von BFHH oder deren Beauftragten erstellt werden. BFHH wird die Einwilligung erteilt, die Aufnahmen für eigenen Zwecke, insbesondere zu Werbezwecken über alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (z. B. Internetseite von BFHH, Youtube-, Facebook-, Instagram- Account etc.) zu verbreiten und zu veröffentlichen. Bei der Anmeldung von Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten gestatten diese die entsprechende Verwertung der entsprechenden Film- und Fotoaufnahmen der Minderjährigen. Dies gilt bei allen von BFHH veranstalteten Kursen, Auftritten, Events etc. 


10. Schlussbestimmungen


Änderungen der Angebote sowie die Gestaltung des Unterrichts oder der Lehrerwechsel bleiben vorbehalten. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden und haben nur in dieser Form Gültigkeit. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. BFHH ist berechtigt, mit Zustimmung des Teilnehmers den Inhalt des bestehenden Vertrages sowie diese AGB zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von BFHH für den Teilnehmer zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. BFHH verpflichtet sich, den Teilnehmer im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Stand 01.01.2024





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